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Faire Gaspreise für die Bürger der Baar und Villingen-Schwenningen

Faire Gaspreise für die Bürger

von Villingen-Schwenningen und der Baar

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"Zudem kann jeder Bürger der Stadt VS selbst entscheiden, von
welchem Anbieter er seinen Strom oder sein Gas beziehen möchte"



von Ungern-Sternberg, RegPräs in Freiburg, 2001




Dem Forum frei und ungezwungen angeschlossen sind

bewusste und kritische Bürger, die als Kunden der SVS und des ZVB,
sowohl in der Stadt Villingen-Schwenningen und in den Stadtbezirken
wie auch auf der Baar, seit Jahren feststellen müssen

  • dass die Gewinne der SVS steigen
  • dass die Gewinn-Ausschüttung an die Stadt als Hauptgesellschafterin unangemessen hoch ist
  • dass auch der Zweckverband überraschend rentabel partizipiert
  • dass die millionenschweren Verluste aus dem Betrieb der Bäder und Parkhäuser die Ergebnisse der SVS und zuvor wohl auch die Preise "belasten"
  • dass die Preis-Kalkulation bei der SVS und beim ZVB als wenig transparent gelten muss.

Langsam aber stetig! - Versuch einer CHRONIK

Angefangen hat es Mitte der 70-er mit dem "Gaszwang" für die Baugebiete Hammerhalde, Altstadtsteig, den Kopsbühl, den Deutenberg...die Wöschhalde.

Es kam erst spät zu vereinzelter Kritik an den SVS - Gaspreisen, als noch die "Ruhrfettkohle Nuss, frei Zeche" einen so genannten Energiepreisindex bestimmte, verbunden mit leichtem und schwerem Heizöl, und so den Gaspreis ausmachte.

Das war 1999 im Zusammenhang mit den damaligen Preisänderungsbestimmungen. Nur SVS-Aufsichtsrat Reiser mischte sich damals ein. Er schrieb für seinen Bürger an den Ministerpräsidenten

...dass die Antwortschreiben der Stadtwerke auch für ihn keine Klarheit in den umstrittenen Fragen ergeben.

Wenig später ( 10 / 99 ) vermochte auch die Energieaufsicht keine Gründe zu erkennen, die eine Beanstandung der Gasabrechnung rechtfertigen würden.

( gez. Ministerialdirektor Epple)


Es folgte die Darstellung von OB Matusza (2001), dem AR-Vorsitzenden der SVS, mit dem Hinweis, dass die Ergebnisse aus der Gasversorgung auch die Schlagkraft einer Gemeinde über den Querverbund das Gemeinwohl fördern.

Längst rechtfertigt auch Matusza-Nachfolger Rupert Kubon die Querfinanzierung der Bäderverluste über die SVS-Umsätze.

Um deutlich zu machen, weshalb seit Jahren die Gaspreise lokal und jetzt auch regional grundsätzlich hoch sind und die SVS und der ZVB deswegen hohe Gewinne gemacht haben, ist es wichtig zu wissen, dass die SVS GmbH eben auch an den Parkhäusern in VS und an den Bädern zu 100 Prozent beteiligt ist.

Dies sind Fakten, die zuletzt am 23.1.2001 wegen einer Veränderung im HRB 314 vom 12. März 2001 auch im Schwarzwälder Bote veröffentlicht wurden.

Hier heißt es unter anderem zur SVS : Geänderter Gegenstand:
Die Versorgung mit und der Handel mit Energie sowie das Halten von Beteiligungen an der Bäder VS GmbH und der Parkhäuser GmbH.

Diese Tatsache und dass die SVS früher zu 100 Prozent und jetzt noch zu 75,1 Prozent der Stadt VS gehört, muss nun auch im Zusammenhang mit der Gemeindeordnung Baden-Württemberg gelesen werden.

Dort heißt es im Paragraf 102:

dass eine

(1) Gemeinde wirtschaftliche Unternehmen errichten darf.

(2) Diese sind so zu führen das der öffentliche Zweck erfüllt wird;
     sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde" abwerfen".


Es heißt aber auch

(3) Wirtschaftliche Unternehmen sind n i c h t
    ...erstens...
    ...zweitens Einrichtungen der körperlichen Ertüchtigung
    ...drittens...usw.

Zur Zeit gibt es keine neueren juristische Kommentare zu eben dieser Gemeindeordnung aus dem Jahr 1988. Im Kommentar zu "Wirtschaftliche Unternehmen" heißt es dort zur o. g. Ziffer 3. "... n i c h t  als wirtschaftliches Unternehmen anzusehen sind, neben Sport-, Spiel- und Erholungsanlagen, Hallenbäder und Freibäder..."

Es bleibt dem Leser überlassen, wie er diese Texte bewertet...

Auf einen einzelnen persönlichen Brief an den RegPräs von Ungern-Sternberg im Jahr 2001 mit der Frage nach der korrekten Lesart antwortet dieser am 19.6.2001:

"In Ihrem Schreiben berufen Sie sich insbesondere auf die vor 1991 geltende Rechtslage in BaWü. Auch die Kommentare beziehen sich ausschließlich auf die Verhältnisse vor dem Änderungsgesetz 1991 (dieses Gesetz wurde nicht näher benannt vom RegPräs; Anmerkung des FORUM).

Leider gibt es bislang keine neue, die aktuelle Rechtslage berücksichtigende Kommentierung" (Zitat Ende).

Überraschend steht am Ende des dreiseitigen Briefes des ersten Beamten im Regierungsbezirk Südbaden - Sie lesen richtig!

"Zudem kann jeder Bürger der Stadt VS selbst entscheiden, von welchem Anbieter er seinen Strom oder sein Gas beziehen möchte" (Zitat Ende).

RegPräs v. Ungern Sternberg führte weiter aus, dass die Verflechtung von SVS und Bäder und Parken nach Abstimmung mit der Finanzverwaltung eine steuerliche Anerkennung erlaubte .... die Übertragung der Bäder in eine private Bädergesellschaft wurde 1990 genehmigt.

Wenn nun in Jahr 2005 Herr Köngeter in persönlichen Schreiben an kritische Gaskunden das Ganze ein "Steuerspar-Modell" nennt, durch das es gelingen kann, ca. 3,0 Millionen Bäder-Verluste jährlich abzusetzen, dann bedeutet dies zugleich, dass die SVS, bevor sie überhaupt von Gewinn sprechen kann, zunächst mal ihre rechnerische Not hat, auch diese 3,0 Millionen in ihren Sparten verdienen zu müssen.

Um also nach Verrechnung des jährlich wiederkehrenden, überaus hohen Bäder-Verlustes dann auch den für die Stadtkasse erwarteten "echten Gewinn" zu machen, bedarf es dafür der besondere Kalkulation und der besonderen Umsätze, nämlich denen beim Gas.

Nur über diesen "Trick" kann es gelingen, die SVS-Kapital-Rücklagen zu füttern und an die Stadt und an die Minderheitsgesellschafterin, die Thüga in München, die Gewinne auszuschütten.


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