VSBD
Faire Gaspreise für die Bürger der Baar und Villingen-Schwenningen

Faire Gaspreise für die Bürger

von Villingen-Schwenningen und der Baar

Tipps
Antwort des Gasversorgers
Stellungnahme zum "Testat"
Gaspreise kürzen: Aber richtig!

Darauf müssen Sie unbedingt achten:

  • Unbilligkeit einwenden: In einem Schreiben an den Versorger müssen die Preiserhöhung als "unbillig" beanstandet werden. Am einfachsten ist die Verwendung unseres Musterschreibens (Quelle: www.energieverbraucher.de/seite1385.html)


  • Zugangsnachweis: Das Schreiben nachweislich beim Versorger eingehen. Also per Einschreiben schicken oder selbst vorbeibringen und Empfang quittieren lassen.


  • Leistungsbestimmung: Legen Sie bei künftigen Zahlungen genau fest, wofür Sie zahlen, z.B. "Abschlag Monat Mai".


  • Einzugsermächtigung kündigen: Kündigen Sie die Einzugsermächtigung (vgl. Musterbrief) und überweisen Sie die ABSCHLAGSZAHLUNGEN in der alten Höhe per Überweisung oder Dauerauftrag.


  • Gassperrdrohung ernstnehmen: Wenn der Versorger mit der Einstellung der Versorgung droht, informieren Sie den Bund der Energieverbraucher und gehen Sie zum Amtsgericht, um eine weitere Belieferung zu sichern. Dazu brauchen Sie keinen Anwalt einzuschalten.


Nur Mut:

Die Aktion läuft bundesweit seit Anfang September 2004. Allein in Paderborn haben bisher 2500 die Zahlung überhöhter Gaspreise verweigert, in Bremen 16.000. Bisher wurde unseres Wissen nach noch kein Verbraucher beklagt, mit einer Gassperre bedroht oder mit Mahngebühren belastet.

Ihre Chance:

Der Versorger verzichtet darauf, Sie gerichtlich auf die Zahlung der Gaspreiserhöhung zu verklagen und Sie zahlen weiter den bisherigen Gaspreis.

Ihr Risiko:

Im allerschlimmsten Fall werden Sie mit Mahnkosten belasten, man droht Ihnen die Gassperre an, Sie werden vor Gericht beklagt und versäumen das sofortige Anerkenntnis und tragen deshalb Prozess- und Anwaltskosten von 230 Euro.
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